Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII

Ein Hauptleistungsbereich liegt bei dein funke innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung). Wir arbeiten mit den unterschiedlichsten Familiensystemen, Institutionen und Trägern zusammen, um den Bedarf zu decken und Familien unterstützend zur Seite zu stehen. Nach fast 20 Jahren Arbeitserfahrung innerhalb der Familienhilfe, sowie professioneller Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklung, ist dein funke in diesem Bereich sicher kompetent.

Wir sehen unsere Klienten und deren Familiensystem immer im Ganzen und arbeiten ressourcen- und lösungsorientiert.
Prävention ist eines unserer Hauptziele: zur Verminderung von negativen Entwicklungen innerhalb des familiären Systems – so früh wie möglich! Uns ist der intensive Kontaktaufbau zu den Familien, sowie eine kontinuierliche, ganzheitliche Begleitung sehr wichtig. Wir wissen um die Verantwortung unseren Klienten gegenüber. Das leben wir in unserem täglichen Einsatz.

Wir bemühen uns immer wieder neue Arbeitsansätze in der Begleitung und Beratung anzuwenden. Dadurch unterstützen wir den Klienten, seine eigenen Ressourcen zu entdecken, sein Selbstwertgefühl zu stärken und damit die Lebensqualität der ganzen Familie zu verbessern. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Klienten, Strategien zu ermitteln, um den Umgang mit dem eigenen Alltag oder schwierigen Situationen innerhalb des Familiensystems zu erleichtern.

§31 SGB VIII – Gesetzestext

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt.

Kriterien SPFH

  • wird als Sozialraumorientierte Hilfe gesehen
  • findet meist im Zu Hause der Familien und ihrem Umfeld statt
  • gilt als präventive Hilfe, da noch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt
  • Sicherung des Kindeswohl
  • Adressaten sind alle Familienmitglieder (System)
  • befasst sich sowohl mit den Erziehungsthemen, als auch mit allen weiteren Problemen, die das System Familie hat (Wohnsituation, Finanzen, Tages- und Wochenstruktur, Krankheiten und allen sozialen und familiären Beziehungen und Dynamiken)
  • gilt für alle Bevölkerungsschichten
  • es werden individuelle Ziele festgelegt, die die Familie erreichen soll
  • staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • ab 1973 entwickelte sich die sonderpädagogische Familienhilfe in verschiedenen Stufen bis heute
  • ist eine aufsuchende Familienbezogene Hilfe und basiert meist auf Freiwilligkeit, ausgenommen das Jugendamt schreibt eine SPFH vor
  • der Antrag auf Familienhilfe muss über das zuständige Jugendamt gestellt werden

Die Mitwirkung bei der Erstellung eines Hilfeplans nach §36 findet instanzübergreifend (dein funke / Träger / Jugendamt) statt und wird gemeinsam mit den Familien erarbeitet. Der zeitliche Rahmen und die zu erreichenden Ziele werden zusammen festgelegt und in zeitlichen Abständen überprüft und neu angepasst.

Falls ersichtlich ist, dass eine Familienhilfe zu einem Zeitpunkt nicht die geeignete Hilfsform ist, können andere Formen der Hilfen zur Erziehung beantragt werden.

  • §35 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • §32 Erziehung in einer Tagesgruppe
  • §33 Vollzeitpflege
  • §34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • §42 Inobhutnahme von Kindern- und Jugendlichen

Durch ganzheitliche Beratungsmethoden und Hilfen bemühen wir uns, Familien so gut als möglich präventiv abholen zu können und eine direkte Verbesserung im Familiensystem zu erreichen.

dein funke steht dafür ein, dass jeder Mensch innerlich gesund sein kann und dieses Wissen auch anwenden sollte. Mit Freude stehen wir unterstützend an der Seite unserer Klienten und begleiten und beraten in schwierigen Lebensphasen. Wir glauben fest daran, dass jeder Mensch in sich den Funken für ein glückliches Leben trägt!